Asylwesen

Schickt die Schweiz eine christliche Familie in den Tod?

Faruq und Horiya Hassu Abdulkader und ihre Tochter Tireej werden voraussichtlich am kommenden Donnerstag, 24. Februar 2011, von den Behörden in Zürich darüber informiert, wie und wann ihre Ausschaffung nach Syrien vollzogen wird. Dann erwartet die Familie kurdischer Abstammung für sich die Inhaftierung und den sicheren Tod. Sie hat in ihrer Verzweiflung jetzt einen offenen Brief an Bundesrätin Sommaruga geschrieben.
Die Familie Hassu-Abdulkader mit Faruq, Horiya und Tireej (v.l.).

Der Grund für diese schlimmsten Befürchtungen der kurdisch-stämmigen Familie: Die Mutter, Horiya Hassu-Abdulkader, hat sich am kurdischen Fernsehen gegen die Unterdrückung kurdischer Minderheiten eingesetzt. Und das Ehepaar ist zum christlichen Glauben konvertiert. Doch beides war für das Bundesverwaltungsgericht kein Grund, die Familie in Syrien in Gefahr zu sehen. Es hat die Einschätzung des Bundesamtes für Migration gestützt: Keine Gefahr in Syrien, Ausschaffung zumutbar

Warum glaubt man uns nicht?

«Warum glaubt man uns nicht?», fragt Horiya mit Tränen in den Augen, ihre 18 Monate alte Tochter auf dem Schoss. In Syrien, da, wo Faruq und Horiya geboren sind, warte ihre Verwandtschaft darauf, sie umzubringen, weil sie Christen geworden seien. Sie können dies sogar mit der Aufzeichnung eines Telefongesprächs mit dem Vater und Bruder von Faruk belegen. Die Familie in Syrien sei überzeugt: Nur mit dem Tod oder dem Widerrufen kann die Schande abgewendet werden. Das Urteil hat bei Horiya massive psychische Probleme ausgelöst. Sie ist fassungslos, dass ihr die Schweizer Justiz nicht glauben will. Die Richterin in Bern war zum Schluss gekommen: Alles «ausgesprochen realitätsfremd». 

Die Geschichte

Faruq und Horiya waren im Sommer 2008, damals noch ohne Kind, aus Syrien in die Schweiz gekommen. Grund: Folter durch Polizei und behördliche Willkür. Zweimal wurde das Asylbegehren abgelehnt.

In der Schweiz gab Horiya im Herbst 2008 und im Jahr 2009 dem Kurdischen Fernsehen Roj TV ein Interview und prangere dabei die Verfolgung der kurdischen Minderheit in Syrien an.

Der Anwalt aus Syrien, Radif M., bestätigt, dass den syrischen Behörden Horiya «aufgrund ihrer Aktivitäten in der Schweiz als Oppositionelle bekannt» sei und der Geheimdienst aufgrund eines Haftbefehls wiederholt an ihrem ehemaligen Wohnort aufgetaucht und nach ihr gesucht habe.

«Skandalurteil»

Das Aktionskomitee «Gegen die strategische Islamisierung der Schweiz» bezeichnet das Berner Urteil als skandalös. Eine Todesdrohung der Familie einfach als «übertrieben», Geheimdienstverfolgung als nicht «konkret, existenzbedrohend» zu bezeichnet, sei untragbar. Das Komitee hat sich deshalb entschlossen, den Fall öffentlich zu machen und einen offenen Brief der Familie an Bundesrätin Simonetta Sommaruga zu publizieren.
 
Kantaktadresse und E-Mail-Formular des  Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes von Simonetta Sommaruga.

Datum: 21.02.2011
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet/ Comm.

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