Im August 2003 wurden die Gemeindeversammlungen in Mersin und kurz vorher die Treffen der Gemeinde in Iskenderum von den Behörden untersagt. Andere Gemeinden haben Schliessungsdrohungen mit dem häufigen Hinweis auf vermeintliche Verstösse gegen Baunutzungsgesetze erhalten. Die Beshiktash- und die Bostanci-Gemeinde in Istanbul haben dagegen Gerichtsverfahren angestrengt. Die IGFM erinnert daran, dass die türkische Verfassung zwar die Religionsfreiheit kennt, aber es in vielfacher Hinsicht an der Umsetzung fehlt. An diesem Massstab sind auch die im türkischen Parlament in den letzten beiden Jahren diskutierten Reform- und Religionsgesetze zu messen. Die IGFM weist darauf hin, dass gegenwärtig die grosse Mehrheit der Moscheen gegen Baunutzungsvorschriften verstösst und viele Muslime Versammlungsräume in Privathäusern nutzen, diese jedoch nicht geschlossen werden. Dies widerspricht der in der Verfassung garantierten Gleichheit der Staatsbürger unabhängig von ihrer Religion. Als EU-Kandidat ist in der Türkei die notwendige Religionsfreiheit für Nichtmuslime nicht erreicht. So erhalten der evangelische und der katholische deutsche Pfarrer in Istanbul keine Aufenthaltsgenehmigung als Geistliche. Trotz intensiver Proteste des griechisch-orthodoxen Patriarchen Bartholomäus I in diesem Sommer und kürzlichen Zusicherungen des Kultusministers Husein Celik konnte das seit 1971 geschlossene griechisch-orthodoxe Theologenseminar in Heybeliada nicht geöffnet werden. Quelle: IGFM
Datum: 14.10.2003