Abtreibungszwang für Ärzte
Die britische Abgeordnete Christine McCafferty hatte im Juni 2010 einen Resolutionsentwurf vorgelegt. Danach hätte die Parlamentarische Versammlung des Europarats ihre «tiefe Sorge» darüber ausdrücken sollen, dass zunehmend medizinisches Personal aus Gewissensgründen bei Abtreibungen nicht mitwirken will. Dadurch sei der «Zugang von Frauen zu legaler medizinischer Pflege» in vielen europäischen Staaten behindert, schrieb McCafferty, Mitglied des Gesundheitsausschusses.
Europarat schützt Gewissensfreiheit
Die Parlamentarische Versammlung kehrte jedoch die Stossrichtung um und bekräftigte in ihrer Entschliessung vom 7. Oktober 2010 das Recht aller Personen, Spitäler und Einrichtungen, auf Abtreibungen zu verzichten. Sie dürften deswegen keine Nachteile erfahren.
Schwedische Ärzte müssen Abtreibungen durchführen
Die Motion des Stockholmer Reichstags, mit 271 zu 20 Stimmen beschlossen, fordert nun die schwedischen Abgeordneten auf, gegen diese Entschliessung zu kämpfen: «Schweden sollte Bemühungen unterstützen, die Abtreibungen frei, sicher und legal für alle Frauen machen. Schweden gehört zu den wenigen Ländern, die in der internationalen Arbeit für sexuelle und Fortpflanzungsgesundheit und Rechte eine zentrale Rolle haben.» Laut dem schwedischen Lebensrechtsaktivisten Johan Lundell erkennt das Gesetz des Landes das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen für medizinisches Personal nicht an.
Für den englischen Lebensrechtler John Smeaton zeigt die Stockholmer Motion, «wie weit Abtreibungsbefürworter zu gehen bereit sind, um die Tötung von Ungeborenen zu fördern». Es gebe keine internationalen Konventionen, die ein Recht auf Abtreibung anerkennen; dagegen gelte die Ablehnung aus Gewissensgründen international als Grundsatz der Menschenrechte.
Datum: 14.05.2011
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet / LifeSiteNews