Präzedenzfall

24-Jährige verklagt UK-Regierung wegen Gesetzeslage

In England, Wales und Schottland können Ungeborene mit Behinderung bis zur Geburt abgetrieben werden. Dies ist extrem diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderungen, erklärt Heidi Crowter, die Downsyndrom hat – sie verklagt derzeit die UK-Regierung und schafft damit einen Präzedenzfall.
Die 24-jährige Heidi Crowter (Bild: The Christian Institute)

Die 24-jährige Britin Heidi Crowter, die das Downsyndrom hat, verklagt derzeit die Regierung Grossbritanniens wegen des aktuellen Abtreibungsgesetzes, bei dem Ungeborene mit Behinderungen wie Downsyndrom, Lippenspalte oder Klumpfuss noch bis zum Schwangerschaftsende abgetrieben werden können. Sie wird in der Klage unterstützt von Cheryl Bilsborrow aus Preston, deren zweijähriger Sohn ebenfalls Trisomie 21 hat.

Der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte in einem Bericht bereits die britische Regierung aufgefordert, das Gesetz zu ändern und Babys mit Behinderungen nicht mehr auszusondern. Diese Aufforderung wurde allerdings von der Regierung ignoriert.

Beleidigung und Diskriminierung

Schon die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission in England und Wales hatte erklärt, dass dieser Aspekt bei Abtreibungen «für viele Menschen beleidigend ist; es verstärkt negative Stereotypen von Behinderungen… (und) ist unvereinbar damit, Behinderung und Nicht-Behinderung als gleichwertig zu sehen».

Genau das sind auch die Argumente von Heidi Crowter bei ihrer Klage. «Derzeit können Babies direkt bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn sie ‚ernsthaft behindert‘ sind», erklärt die 24-Jährige. Auch sie würde unter die Definition von «ernsthaft behindert» fallen. «Das sagt mir, dass mein Leben nicht so wertvoll ist wie das von anderen und ich glaube nicht, dass das stimmt. Ich denke, das ist reine Diskriminierung!»

Spenden für Präzedenzfall

Sie habe die Klage eingereicht, da die Regierung nicht auf die Empfehlung des UN-Ausschusses reagiert und das Gesetz nicht geändert habe. Es soll vielmehr auch in Nordirland angepasst werden. «Deshalb bringe ich jetzt zusammen mit anderen Mitgliedern der Downsyndrom-Gemeinschaft die Regierung vor Gericht, um sicher zu stellen, dass Menschen nicht wegen ihrer Behinderungen anders behandelt werden.»

Ihr Rechtsanwalt, Paul Conrathe, spricht von einem «grundlegenden Fall», da die aktuelle Gesetzeslage negative Stereotypen stärke und Menschen mit Behinderungen Wert und Würde nehme. Für den Fall wurde von Crowter eine Fundraising-Seite angelegt – von den erhofften 20‘000 Pfund wurden bereits über 18‘000 Pfund gespendet.

Zum Thema:
Packende Videokampagne: Menschen mit Downsyndrom:
«Wir sind gefährdet!»
«Euer Leben ist wertvoll»: 1'200 Lebensschützer demonstrierten für Kinder mit Downsyndrom
Mit Downsyndrom ins Kloster:
«Ihre Seele ist nicht behindert»
Abtreibung behinderter Babys? Mutige Antwort einer jungen Frau mit Down-Syndrom

Datum: 01.03.2020
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / Christian Today

Werbung
Livenet Service
Werbung