Interaction verabschiedet Verhaltenskodex für christliche Hilfswerke
Mit einem Verhaltenskodex wollen die christlichen Hilfswerke die für sie wichtigsten Ziele der Entwicklungshilfe klar definieren und Transparenz gewährleisten. Im von der Dachorganisation Interaction verfassten Kodex bekennen sich die Hilfswerke zu ihrer christlichen Motivation. Sie betonen darin christliche Grundwerte wie Verantwortungsbewusstsein, Verbindlichkeit, Ehrlichkeit und die Hoffnung auf eine bessere Welt.
Indem sie das Leben und Wirken von Jesus Christus zu ihrem Vorbild nehmen, formulieren die Hilfswerke ihre Vision in drei Punkten: Christliche Hilfe heisst, sich einsetzen für eine Welt, in der jeder Einzelne unter menschenwürdigen Bedingungen leben und seine Verantwortung wahrnehmen kann. Christliche Hilfe heisst zweitens zu ermöglichen, dass für jeden Menschen die Ausübung seiner Rechte gewährleistet ist. Und drittens bedeutet christliche Hilfe auch das Bestreben, eine nachhaltige Veränderung herbeizuführen, welche die Begünstigten in die Selbstständigkeit führt.
Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit gewährleisten
Mit dem neuen Kodex treten die christlichen Hilfswerke einem wiederholt geäusserten Verdacht entgegen, bei der von christlichen Hilfswerken angebotenen Hilfe handle es sich bloss um ein Mittel zum Zweck der Mission. Diesem Vorurteil begegnet der Kodex, indem er festhält: «Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein Ziel an sich und wird nicht für andere Zwecke missbraucht.» Und die Hilfswerke arbeiten so, «dass Menschen anderen Glaubens und anderer Kultur respektiert werden», heisst es weiter im Kodex.
Besonders achten wollen die Hilfswerke auf Meinungs- Gewissens- und Religionsfreiheit. Alle Formen von Zwang oder Manipulation werden ausgeschlossen und die Verwundbarkeit der Begünstigten wird besonders berücksichtigt. Dabei steht es den Mitarbeitenden von Hilfswerken jedoch frei, im Einklang mit ihrer Religionsfreiheit über ihren Glauben zu sprechen.
Keine Diskriminierung
Im Weiteren führt der Kodex vor allem die Bedeutung der aktiven Mitwirkung der Begünstigten auf. Bevorzugung einzelner Gruppierungen aufgrund ethnischer, nationaler, sozialer Herkunft, Geschlecht oder Religion lehnt der Kodex klar ab. Ausnahmen von diesem Prinzip sind laut Kodex dann möglich, wenn eine Gruppe von Hilfebedürftigen besonders benachteiligt oder selber Opfer von Diskriminierungen ist.
Zur Transparenz der Hilfswerke gehört auch, dass sie, so der Kodex, alle Formen von Korruption und Betrug klar ablehnen.
Der Kodex im Wortlaut finden Sie unter interaction-schweiz.ch.
Datum: 21.12.2012
Quelle: Livenet / SEA