St. Galler Erziehungsrat für Kopftuchverbot in der Schule
Das kantonale Bildungsdepartement erhielt in den vergangenen Monaten Anfragen verschiedener Gemeinden zum Umgang mit Kleidervorschriften und Kopfbedeckungen in der Schule, wie die Staatskanzlei am 5. August mitteilte. Der Erziehungsrat nahm dies zum Anlass, Empfehlungen zu veröffentlichen.
Danach dürfen die Gemeinden Kleidervorschriften für die Schule in einem Reglement festlegen, das dem fakultativen Referendum unterstellt ist. «Im Sinne einer Meinungsäusserung» empfiehlt der Erziehungsrat den Gemeinden, das Tragen von Kopftüchern und andern Kopfbedeckungen im Schulbetrieb zu verbieten.
Dies könne die Diskriminierung muslimischer Schülerinnen verhindern helfen, die Integration fördern und zu mehr «Transparenz, Offenheit und Fairness, weltanschaulicher Neutralität, Unabgelenktheit und Konzentration auf den Unterricht» beitragen, heisst es im Communiqué.
Datum: 07.08.2010
Quelle: KIPA