Indien verzögert Hilfe für Millionen von Christen
Die Dalits, die in der hinduistischen Gesellschaft seit mehr als 2'000 Jahren als «unrein» gelten, werden systematisch ausgegrenzt und sind den Grausamkeiten der Hindus der «höheren Kasten» ausgesetzt. Sie machen 16,6 Prozent der Bevölkerung des Landes aus, das sind 201,4 Millionen Menschen.
Um sie zu fördern, sieht die indische Verfassung Reservierungen für Regierungsstellen, das Parlament, die Staatsversammlungen und Bildungseinrichtungen sowie andere Vergünstigungen vor.
Der Präsidialerlass von 1950 geht jedoch davon aus, dass es bei den nicht-hinduistischen Religionen keine Kastenhierarchie gibt und sie daher keinen besonderen Schutz benötigen. Der Erlass wurde später geändert, um auch Dalit-Sikhs und Dalit-Buddhisten einzubeziehen – obwohl es in keiner der beiden Religionen eine Kastenhierarchie gibt.
Viele Christen mit Dalit-Hintergrund
Schätzungen zufolge gehören 70 Prozent der 32 Millionen Christen in Indien zu den Dalits und etwa 20 Prozent zu den Stammesangehörigen.
Eine vor 18 Jahren vom «Center for Public Interest Litigation» eingereichte Petition zielt darauf ab, die Verordnung von 1950 anzufechten, die den Dalit-Hindus (einer niedrigen Kaste) besondere Rechte einräumt, nicht aber den Dalits, die zum Christentum und zum Islam konvertiert sind, um der jahrhundertealten Unterdrückung durch die Kasten zu entkommen.
Da der Fall noch nicht abgeschlossen ist, wurde die Bundesregierung aufgefordert, diese Woche auf die Forderungen der Dalit-Christen einzugehen. Die Regierung setzte nun jedoch eine dreiköpfige Untersuchungskommission unter der Leitung des ehemaligen Obersten Richters von Indien, Richter K. G. Balakrishnan, ein, die die Angelegenheit innerhalb von zwei Jahren prüfen soll, wie die Zeitung «The Hindu» berichtete.
Wohl bewusste Verzögerung
Franklin Caesar Thomas, Koordinator des «National Council of Dalit Christians», und John Dayal, Journalist und Aktivist, glauben, dass die Regierung den Fall verzögert. Dayal spricht von «einer Taktik aus der britischen Ära, eine Entscheidung auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Kastenschranken brechen auch mit der Zeit nicht, wie die Ermordung von Hindu-Dalits durch Hindus der oberen Kaste gezeigt hat.»
Mehrere Kommissionen und Ausschüsse, die von früheren Regierungen eingesetzt wurden, hätten dasselbe befürwortet, so Dayal weiter: In ihrem Bericht vom Mai 2007 empfahl eine von der Regierung eingesetzte Untersuchungskommission der Regierung, die Verordnung von 1950 aufzuheben und die Reservierung für Dalits völlig religionsneutral zu gestalten. Später unterstützten auch die «National Commission for Minorities» und die «National Commission for Scheduled Castes» die Forderung nach Rechten für Dalit-Christen.
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Datum: 18.10.2022
Autor: Anugrah Kumar / Daniel Gerber
Quelle: Godreports / gekürzte Übersetzung:jesus.ch