Überparteiliches Komitee kündigt Referendum an
Mit 61,9 Prozent Ja-Anteil fiel der Entscheid zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz deutlich aus. Künftig dürfen alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, die PID nutzen. Nicht angewendet werden darf das Verfahren aber, «um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben», heisst es im neuen Verfassungsartikel.
Starke Zustimmung in der Romandie
Besonders hoch war die Zustimmung zur PID in der Westschweiz. Im Kanton Waadt betrug sie beispielsweise 84,8 Prozent. In der Deutschschweiz fiel die Zustimmung etwas moderater aus. Im Kanton Zürich sagten, 64,8 Prozent der Stimmberechtigten Ja, im Aargau 57,9 Prozent und in den Kantonen Solothurn und Luzern nur rund 55 Prozent. Abgelehnt wurde die PID in den Kantonen Schwyz, Uri, Schaffhausen, Obwalden und in beiden Appenzell. Das Nein zur Verfassungsänderung fiel teilweise aber sehr knapp aus.
Die Stimmbeteiligung lag laut der Nachrichtenagentur SDA bei 43,5 Prozent.
«Offene Türen für ethisch unbegrenzte Gentests»
Das Nationale Komitee «Nein zur PID» zeigt sich enttäuscht, dass Volk und Stände die Verfassungsänderung zur PID angenommen haben, wie es am 14. Juni mitteilt. «Dieser vermeintlich harmlose Verfassungsartikel ermöglicht nun die PID und damit die gezielte Selektion von Menschen. Er öffnet zudem die Tore weit für ethisch unbegrenzte Gentests an menschlichen Embryonen», zeigt sich Co-Präsidentin und EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller besorgt. Die Änderung öffne auch die Türen für «ethisch unbegrenzte Gentests an menschlichen Embryonen». Zum Komitee gehören die EVP, EDU sowie Vertreter aus CVP, BDP, SP und SVP.
Das Komitee kündigt an, nun «mit einer noch breiteren Koalition das Referendum gegen die viel zu weit gehende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes» zu ergreifen. Dieses Gesetz wurde laut Mitteilung bereits vom Parlament verabschiedet. Es regle die bisher verbotene PID sowie das Tiefgefrieren menschlicher Embryonen.
Retterbabys, Leihmutterschaft, Designerkinder
Der Blick nach Grossbritannien zeige, dass die Grenze, welche Gentests zur Aussonderung von Embryonen für welche Indikationen angewendet werden dürften und welche nicht, kaum mehr gezogen werden könne. Das Komitee befürchtet weitere Liberalisierungsschritte wie die Herstellung von Retterbabys, Eizellenspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft oder die Zulassung von so genannten Designerkindern, bei denen Geschlecht, Haar oder Augenfarbe bestimmt werden könnten.
Des Weiteren bestehe die Gefahr, dass Menschen mit einer Behinderung künftig als «lebensunwert und vermeidbares Risiko» gebrandmarkt würden. Dies wiederum könnte zur Folge haben, dass Sozialversicherungen und Krankenkassen entsprechende Leistungen verweigern.
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Datum: 14.06.2015
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet / kath.ch