EU: Arbeitgeber dürfen religiöse Symbole verbieten
Ein solches Verbot mag «gerechtfertigt sein durch das Bedürfnis des Arbeitgebers, Kunden gegenüber ein neutrales Image zu präsentieren oder soziale Dispute zu verhindern», so die Begründung. Das EU-Gericht in Strassburg reagierte damit auf zwei Fälle in Deutschland. Die Mitarbeiterin eines Kindergartens für behinderte Kinder in Hamburg und eine Angestellte einer Pharma-Firma begannen nach Jahren ihrer Tätigkeit, muslimische Kopftücher zu tragen und waren nach mehreren Verwarnungen entlassen worden.
«Keine Diskriminierung»
Der Gerichtshof erinnerte an seine frühere Rechtsprechung, dass ein solches Verbot keine Diskriminierung darstelle, vorausgesetzt, das Verbot von religiösen Symbolen gelte unterschiedslos für alle Glaubensrichtungen und alle Mitarbeiter einer Firma würden in gleicher Weise angehalten, sich neutral zu kleiden, was das Tragen solcher Zeichen ausschliesse.
Damit bietet der EU-Rechtsspruch jetzt einen juristischen Rahmen, religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu verbieten. Bereits 2017 hatte der Menschengerichtshof entschieden, dass Firmen unter bestimmten Bedingungen das Tragen religiöser Symbole untersagen können.
Nationale Unterschiede möglich
Mit diesem Rechtsspruch ist nicht jedem Verbot religiöser Symbole Tür und Tor geöffnet. Wie der Menschengerichtshof betonte, müsse ein solches Verbot «einem echten Bedürfnis von Seiten des Arbeitgebers» entsprechen, also gut begründet werden. Ausserdem müssten die miteinander konkurrierenden Rechte und Interessen miteinander in Einklang gebracht werden. Weiterhin könnten die nationalen Gerichte «den besonderen Kontext ihrer Mitgliedsstaaten und besonders stärkere nationale Voraussetzungen zum Schutz der Religionsfreiheit» in Betracht ziehen.
Dieses Verbot steht im grösseren Kontext einer jahrelangen europäischen Diskussion um islamische Kopfbedeckungen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch auf der Strasse. So hat die Schweiz im März dieses Jahres per Referendum das öffentliche Tragen des Niqab, der Gesichts-Ganzverschleierung, verboten. Österreich hatte bereits im Januar 2020 islamische Kopftücher an Schulen und öffentlichen Bildungseinrichtungen untersagt.
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Datum: 27.07.2021
Autor: Evangelical Focus / Reinhold Scharnowski
Quelle: Evangelical Focus / Übersetzt und bearbeitet von Livenet