Kanton Bern

Keine öffentlich-rechtliche Anerkennung für Freikirchen

Keine öffentlich-rechtliche Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften im Kanton Bern: Sieben freikirchliche Gemeinschaften sind mit ihrem Gesuch um eine solche Anerkennung beim Regierungsrat abgeblitzt.
rechtliche Anerkennung

Der Kanton wolle kein entsprechendes Gesetz ausarbeiten und setzt stattdessen auf Kooperation, teilte das Amt für Information mit.

Der Regierungsrat verweist die Gesuchsteller auf eine Studie des Lehrstuhls für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht der Universität Freiburg. Sie zeigt entsprechende Zusammenarbeitsmodelle zwischen Landeskirchen und landeskirchlich orientierten Gemeinschaften auf. Die Studie wurde von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern in Auftrag gegeben.

Fehlende Rechtsgrundlage

Im Kanton Bern sind die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche als Landeskirchen anerkannt. Die jüdischen Gemeinden sind öffentlich rechtlich anerkannt. Die Kantonsverfassung ermöglicht neben den verfassungsmässig anerkannten Körperschaften weitere öffentlich-rechtliche Anerkennungen. Dazu müsste aber zuerst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Diese müsste die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beurteilung von Gesuchen sowie die Wirkung einer Anerkennung verbindlich regeln.

Seinen Verzicht auf eine solche Gesetzesgrundlage begründet der Kanton unter anderem damit, dass weitergehende Regelungen aus keinem anderen Kanton bekannt seien.

Im Kanton Bern sind über 300 christliche und nichtchristliche Religionsgemeinschaften und Gruppierungen aktiv.

Datum: 13.03.2007
Quelle: Kipa

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