Luhansk, Ukraine

Dutzende Kirchen müssen ihre Aktivität einstellen

Im international nicht anerkannten Staat Luhansk im Osten der Ukraine stehen Christen vor einer grossen Herausforderung: Dutzende von Kirchen sind gezwungen, ihre Aktivitäten teilweise einzustellen, nachdem ihre rechtliche Registrierung storniert wurde. Betroffen sind unter anderem 44 Baptistengemeinden.
Kirche in Luhansk
Besetzung eines Gebäudes ukrainischer Sicherheitskräfte in Luhansk
Kirche in Luhansk

Im Jahr 2014 wurde in der Ost-Ukraine die international nicht anerkannte Volksrepublik Luhansk (LPR) ausgerufen. Sie wird einzig von Russland unterstützt. Hier stehen die Christen nun vor einem grossen Problem, betroffen sind sämtliche Konfessionen.

Im Februar 2018 trat in dieser Enklave im ständigen Konflikt mit den ukrainischen Regierungstruppen ein neues Religionsgesetz in Kraft: Alle Kirchen hatten bis zum 15. Oktober Zeit, sich legal zu registrieren. Diejenigen, die bereits vom ukrainischen Staat anerkannt wurden, verloren ihre Autorität und mussten die Verwaltungsverfahren mit den Sezessionisten wiederholen.

Viele Anträge abgelehnt

Viele Kirchen haben ihre gesetzliche Genehmigung in den letzten Tagen aber nicht erhalten. So wünschten sich die meisten der 44 örtlichen Baptistengemeinden, Mitglieder des ukrainischen Baptistenbundes, eine Neuregistrierung, aber alle ihre Anträge wurden abgelehnt.

Ein Mitglied der Luhansker Kirche ist besorgt: «Die Behörden haben erklärt, dass unsere Gebäude nicht mehr uns gehören.»

Zwei katholische Pfarreien in Luhansk und Stachanov warten noch auf die Ergebnisse ihrer Anfragen. Protestantische und evangelische Kirchen mussten Bussgelder zahlen und unerwartete Überfälle durch die Polizei auf ihre Gotteshäuser erleiden, wie zum Beispiel am 6. August in der Pfingstkirche «Grace of God» in Alchevsk. Kirchen, die nicht in der Lage waren, sich neu zu registrieren, gelten nun als solche, die «ihre Tätigkeit eingestellt» haben.

Eingeschränkte Religions- oder Glaubensfreiheit

Unter der sezessionistischen Regierung der Volksrepublik Luhansk muss jeder Antrag auf Registrierung durch eine «Expertenkommission für Religionswissenschaften» genehmigt werden. Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte erklärte im August, dass diese obligatorische Registrierung «die Religions- und Glaubensfreiheit einschränken und Sorgen um den Schutz der Gläubigen» wecken würde.

Das Ministerium für Staatssicherheit der selbsternannten Volksrepublik Luhansk (PPR) hat die Tätigkeit des Ukrainischen Verbandes der Evangelischen Christlichen und Baptistischen Kirchen als «extremistische religiöse Organisation» und als «destruktiv» bezeichnet.

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Datum: 21.11.2018
Autor: Daniel Gerber
Quelle: Livenet / Open Doors

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