Spanien führt aktive Sterbehilfe ein
Das mehrheitlich katholische Spanien ist das vierte Land in Europa und das siebte Land weltweit, in dem Schwer- und Todkranke Hilfe zur Selbsttötung beantragen können. Damit sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt.
Breite Front gegen «Kultur des Todes»
Die Spanische Bioethische Kommission hatte im letzten Jahr festgehalten, dass es «solide gesundheitliche, ethische, legale, wirtschaftliche und soziale Gründe dagegen gibt, die Euthanasie zu einem subjektiven Recht zu machen und sie in einen öffentlichen Dienst umzuwandeln». Die Spanische Evangelische Allianz hatte die Regierung aufgefordert, die palliative Pflege stärker auszubauen und zu unterstützen: «Die Anzahl der Patienten, die Euthanasie als eine Option betrachten, nimmt drastisch ab, wenn die Linderung von Schmerzen ermöglicht wird und menschliche Begleitung und Bekämpfung der Hoffnungslosigkeit angeboten werden.» Es sei «gefährlich, eine soziale Meinung aufzubauen, die erklärt, dass unheilbar Kranke eine Last sind».
Lebensrechtsbewegungen wie die «Gesellschaft für die Rechte ungeborener Kinder» erklärten: «Die Legalisierung der Euthanasie in Ländern wie Spanien markiert einen tödlichen Trend, der das menschliche Leben billig macht und zunehmend den Tod als Ersatz für Sorge, Mitleid und Liebe sieht.»
Die Entwicklung geht weiter
Belgien und die Niederlande legalisierten die Euthanasie bereits 2002, und in beiden Ländern wurde in den darauffolgenden Jahren die Möglichkeit zur legalen Tötung auf Minderjährige ausgeweitet, ebenfalls auf Menschen mit mentalen Krankheiten. In Kanada, wo die Tötung auf Verlangen ebenfalls legal ist, stieg allein im letzten Jahr die Zahl der Euthanasiefälle um 17 Prozent. In den Niederlanden sind im Jahr 2020 bereits 4 Prozent aller Todesfälle auf aktive Sterbehilfe zurückzuführen (Livenet berichtete).
Im Nachbarland Portugal hat das Verfassungsgericht im März die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe und medizinisch assistiertem Suizid gestoppt, weil die Situationen, in denen Sterbehilfe erlaubt werden soll, in dem Gesetzesentwurf nicht mit der nötigen Präzision beschrieben worden sind. Andererseits bringe das Recht auf Leben aber nicht die Verpflichtung mit sich, unter allen Umständen leben zu müssen. Das Parlament in Lissabon hat nun die Möglichkeit, den Gesetzestext zu überarbeiten und ihn dann ein weiteres Mal dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.
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Datum: 06.07.2021
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Christian Times / Evangelical Focus / Frankfurter Allgemeine