Der VFG - Freikirchen Schweiz ist der Dachverband von 16 evangelischen Freikirchenverbänden mit über 700 Kirchen und rund 150'000 regelmässigen Gottesdienstbesuchern. In seiner Stellungnahme über die Verordnung des BASPO über Änderungen im Sportförderungsprogramm von Jugend und Sport beantragt der VFG beim Bundesrat, den geplanten Art. 12 Abs. 2 nicht zu beschliessen.
Der Freikirchenverband bezweifelt, dass die neue Bestimmung gesetzlich genügend abgestützt ist. Gemäss Sportförderungsgesetz bestehe ein Anspruch auf Beiträge. Zudem sei es das BASPO, dass die Ausbildungsinhalte für J+S-Lager festlege. Diese seien in der Vergangenheit von den glaubensbasierten Vereinen immer eingehalten worden.
VFG: «Religiös diskriminierend»
Die Unterscheidung zwischen «glaubensbasiert» und «stark glaubensbasiert» ist für den VFG «religiös diskriminierend». Schliesslich gehe es bei J+S-Programmen um Sport und damit um die Förderung der körperlichen Leistungsfähgkeit. Der Freikirchenverband begrüsst dieses Ziel ausdrücklich. Die Angebote der Freikirchen im Bereich Breitensport, welche die allgemeinen Subventionsanforderungen erfüllten, sollten deshalb weiterhin finanziell unterstützt werden.
SEA: «Ohne nachvollziehbare Gründe»
Auch die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) wandte sich an die Öffentlichkeit. Der SEA-Vorstand zeigt sich über das Vorgehen der Bundesbehörden irritiert. Man wolle die Zusammenarbeit mit 200 christlichen Jugendorganisationen «ohne äusseren Anlass und nachvollziehbare Gründe beenden». Die SEA spricht von Diskriminierung aufgrund des Glaubens. In den Briefen des Bundesamtes für Sport (BASPO) sei die Rede von «stark religiös» geprägten Organisationen, bei denen «die Glaubensvermittlung und nicht die Entwicklung des Jugendlichen» im Zentrum stehe.
Kein zwingender Bezug
Der Bezug zwischen dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz erachtet die SEA als nicht zwingend und «schwer zu begründen». Sie verweist auf folgenden Abschnitt im selben Gesetz: «Der Zugang zu den Aktivitäten der ausserschulischen Arbeit soll allen Kindern und Jugendlichen in gleicher Weise offenstehen, unabhängig von Geschlecht, sozialer Zugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Herkunft, Rasse, religiöser oder politischer Überzeugung oder Behinderung.» Der Vorstand der Allianz kritisiert: «Dass der Bund nun dieselben Grundsätze der Nichtdiskriminierung, die er für Kinder und Jugendliche nennt, den Verantwortlichen von Jugendorganisationen nicht zugestehen will, ist inkonsequent und nicht nachvollziehbar.»
Sollte die angestrebte Regelung durchkommen, werden die ausgeschlossenen Jugendorganisationen keine Lager mehr unter dem J+S-Label durchführen dürfen; sie bekommen vom Bund kein Geld und Material mehr. Betroffen wären über 8'000 Lagerteilnehmer und 1'200 Leiter.
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Datum: 02.06.2017
Quelle: idea Schweiz