Freidenker wollen Blasphemie-Verbot abschaffen
Nicht nur Diskriminierung wird vom Schweizer Gesetz unter Strafe gestellt, sondern auch die Beschimpfung, das Verspotten der «Überzeugung anderer in Glaubenssachen», insbesondere des Glaubens an Gott. Auch «Gegenstände religiöser Verehrung» und «für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus» bestimmte Orte und Gegenstände dürfen gemäss Art. 261 des Strafgesetzbuches nicht verunehrt werden.
Freie Meinungsäusserung verhindert?
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz will nun laut einer am 10. November verabschiedete Resolution diesen Gesetzesartikel abschaffen. Nur die Streichung sichere der Bevölkerung das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die Vereinigung verweist dabei auf Empfehlungen des Europarates (2007), des Menschenrechtsausschusses der UN (2011) und des EU-Parlamentes (2014). Ausserdem nimmt sie den Fall von Asia Bibi in Pakistan auf, die wegen angeblicher Beleidigung Mohammeds jahrelang im Gefängnis war und deren Todesurteil erst vor wenigen Tagen aufgehoben wurde.
Gemäss der Luzerner Zeitung sieht der SVP-Kantonsrat und Präsident des Vereins «Neuer Rütlibund», Pirmin Müller, in dieser Resolution lediglich einen «Freipass für hemmungsloses Beschimpfen von Glaubenssachen». Polemik spalte die Gesellschaft. Die Zeitung zitiert weiter den Churer Bischof Huonder: «Der Blasphemieartikel verhindert weder Religionskritik noch Meinungsfreiheit, sondern betrifft explizit nur böswillige und gemeine Handlungen gegen religiöse Gruppen.»
Die Freidenker-Vereinigung hatte bereits 2010 gefordert, dass Kantone Baubewilligungen für Kreuze und religiöse Schrifttafeln in der Landschaft verweigern sollten.
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Datum: 16.11.2018
Autor: David Gysel
Quelle: idea Schweiz