Basler Kirchen mischen sich ein
Die Basler Kirchen unterstreichen in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Sorgfaltspflicht gegenüber Menschen mit Sterbewunsch müsse von den Sterbehilfeorganisationen und den Spitälern gleichermassen wahrgenommen werden. Überall seien jedoch in erster Linie die Klinik- und Heimleitungen aufgefordert, die jeweils eigene Haltung zum Thema differenziert zu reflektieren und klar zu kommunizieren.
Heime sollen Farbe bekennen
Im Falle von Alters- und Pflegeheimen wie auch Sterbehospizen werde es in der Frage der «Sterbehilfe» kaum zu Differenzen zwischen Bewohnern und der Heimleitung kommen, sofern die Bewohner über die Haltung des betreffenden Heimes informiert seien und dieses möglicherweise gerade wegen seiner Einstellung gewählt haben, sind die Kirchen überzeugt. Bei den Akutspitälern und Reha-Kliniken könne es «in extremis» zur Kollision zwischen Freiheitsrechten des Patienten und der Haltung der Institution kommen.
Kirchen wollen bei der Umsetzung mitreden
Nach der Annahme des Vorstosses muss die Basler Regierung einen Vorschlag ausarbeiten, der den Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu den Spitälern und Heimen regelt. Die beiden Kirchen kündigen nun an, sich bei der anstehenden Umsetzung der Motion zu äussern und einzubringen. Sie betonen jedoch, man wolle «überzeugter als auf 'Sterbehilfe', wie sie 'Exit' und andere Organisationen anbieten» auf die Alternative «Palliative Care» setzen. Mehrere Arbeitsgruppen befassten sich mit dem Thema «Palliative Care und Christliche Veranwortung».
Heimverbände wie der Verband der Basler Alterspflegeheime (VAP) und der Dachverband der Alters- und Pflegeheime Curaviva Schweiz äusserten sich vergangene Woche kritisch zum Entscheid des Basler Parlaments.
Zum Thema:
Sterbehilfe oder Suizidhilfe: Bitte sprecht Klartext, auch bei unangenehmen Themen!
Datum: 01.05.2015
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / kath.ch