Neuer Leitfaden zum Schutz der Redefreiheit
Der Polizei gehe es auch darum, effektiv reagieren zu können, wenn jemand sich über mögliche Hasskriminalität beschwert. Laut der neuen Richtlinie sollen Vorfälle der Hassrede, die an sich nicht kriminell sind, «nicht offiziell verzeichnet werden, wenn sie banal, irrational sind oder wenn es kein Fundament gibt zur Folgerung, dass der Vorfall von Feindseligkeit motiviert war». Zudem sollten «Individuen, die innerhalb einer rechtmässigen Debatte– zum Beispiel über politische oder soziale Themen – kommentieren, nicht stigmatisiert werden, weil jemand beleidigt ist», heisst es in dem Dokument.
«Debatte an sich ist nicht feindselig»
Denn selbst, so heisst es weiter, «wenn die Sprache potenziell beleidigend ist, hat eine Person das Recht, die persönliche Ansicht auf legitime Weise auszudrücken. Meinungsverschiedenheiten und Debatten an sich drücken keine Feindseligkeit aus.»
Sollte es dennoch zur Aufnahme eines nicht-kriminellen Vorfalls kommen, so müsse dies in einer unaufdringlichen Weise geschehen. Persönliche Daten der betroffenen Personen etwa müssten nicht unbedingt aufgenommen werden. Die Richtlinien gelten, bis die Regierung einem neuen Praxis-Kodex zustimmt, was voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 geschehen wird.
Hassvorfälle nicht mehr als Waffe nutzen
Für den Leiter in Sachen Hasskriminalität der nationalen Polizei, Mark Hamilton, ist der Leitfaden eine gute Sache. «Wir müssen sicherstellen, dass unsere Reaktionen proportional sind, so dass die Menschenrechte und Freiheiten gewahrt werden, aber gleichzeitig die Mitglieder der Öffentlichkeit geschützt sind», so Hamilton.
Auch von christlicher Seite wurde gelobt. So erklärte der Vizerektor des Christlichen Instituts, Ciarán Kelly: «Zu lang wurden nicht-kriminelle Hass-Vorfälle als Waffe genutzt, um rechtmässige Debatten über Themen wie die Transgender-Ideologie und sexuelle Orientation herunterzufahren, aber es ist nicht die Aufgabe der Beamten, empfundene Beleidigungen zu überwachen», erklärte Kelly.
In den vergangenen Jahren waren in Grossbritannien immer wieder Strassenprediger verhaftet und der «Hassrede» beschuldigt worden, so etwa Mike Overd (Livenet berichtete). Dies könnte nun unter den neuen Richtlinien etwas besser werden.
Strassenprediger in Zürich verurteilt
Währenddessen wurde in Zürich ein Strassenprediger wegen Hassrede verurteilt. Er hatte im Juni 2021 auf der Strasse gepredigt und in dem Zusammenhang Homosexualität als Sünde bezeichnet. Das Gericht verurteilte ihn wegen Hassrede und Diskriminierung zu einer Geldstrafe über 95 Tagessätze zu 160 Franken und Bewährung von zwei Jahren.
Das Gericht berief sich auf den neuen Diskriminierungsartikel, der im Februar 2020 in Kraft gesetzt wurde. Dieser verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung.
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Datum: 06.08.2022
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / Evangelical Focus