BVG bestätigt Gebetstreffen vor Abtreibungszentren
Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hat endgültig bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen nicht pauschal verboten werden dürfen. Die am 20. Juni 2023 kommunizierte Entscheidung beendet das Verfahren um Pavica Vojnovic und ihre Gebetsgruppe. Nachdem mehrere Städte und Gemeinden versucht hatten, lokale Gebetsversammlungen nahe Abtreibungsorganisationen zu verbieten, kündigte auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus ein Deutschlandweites Verbot für Gebet in der Nähe von Abtreibungsorganisationen an. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt jetzt allerdings die Religions- und Versammlungsfreiheit.
«Ich bin sehr erleichtert! Unser Gebet zur Unterstützung von Frauen und ihren ungeborenen Kindern wirkt und hilft – das sagen uns betroffene Frauen immer wieder. Ich freue mich, dass wir unser Gebet vor dem Gebäude fortsetzen können. Denn jedes menschliche Leben ist wertvoll und verdient Schutz,» sagte Pavica Vojnovic, die die Gebetsversammlung in Pforzheim organisiert. Vojnovic wird von der Menschenrechtsorganisation ADF International juristisch unterstützt.
Friedliches Gebet verbannt
Die Gebetsgruppe versammelt sich normalerweise zweimal im Jahr vor einem Gebäude der Organisation pro familia, die in Deutschland sowohl Schwangerschaftskonfliktberatungen, als auch Abtreibungen durchführt und damit Geld verdient. Gemäss Schwangerschaftskonfliktgesetz ist das verboten (§ 9 Nr. 4 SchKG), erklärt AFD International.
2019 verbannte die Stadt Pforzheim die Gebetsgruppe ausser Hör- und Sichtweite, obwohl eine vierspurige Strasse die Beter vom pro familia-Gebäude trennte. Die Stadt wies den Betern einen abgelegenen Platz jenseits einer stark befahrenen Kreuzung zu. Vojnovic, die Leiterin der Gruppe, klagte gegen die Verletzung der Versammlungsfreiheit der Gruppe.
Meinungs- und Versammlungsfreiheit bestätigt
Im August 2022 entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Verbannung der Gebetsgruppe rechtswidrig war. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen erhob die Stadt Pforzheim eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht, die jetzt zurückgewiesen wurde. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 14. Juni in einem Parallelfall die Versammlungsfreiheit einer Gebetsgruppe bestätigt: Laut dem VGH darf eine möglicherweise «abgelehnte Meinung» nicht «durch räumliche Verdrängung» bekämpft werden.
«Die Gerichte haben klargestellt, dass friedliche Gebete nicht verboten werden dürfen. Angesichts der sehr deutlichen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts wäre die Berliner Ampelregierung gut beraten, ihre Pläne zur massiven Grundrechtseinschränkung in der Nähe von Abtreibungsorganisationen aufzugeben», sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International.
Richtungsentscheidung für Bundesregierung
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte auch mit Blick auf den Fall von Pavica Vojnovic wiederholt angekündigt, Gebet und Hilfsangebote massiv einzuschränken. Paus sprach von «gesetzlichen Massnahmen» in der Nähe von abtreibungsbezogenen Einrichtungen. Gleichzeitig plant Paus die Abschaffung von Paragraf 218 StGB.
Tomislav Cunovic, der Anwalt von Pavica Vojnovic, sagte zur Entscheidung: «Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind Eckpfeiler von Demokratie und Rechtsstaat. Darum sind pauschale Versammlungsverbote von Gebetsgruppen aufgrund von blossen Behauptungen grundrechtswidrig. Die Gerichte haben das anerkannt. Für ungeborene Kinder einzustehen und diese Meinung vor Abtreibungseinrichtungen friedlich zu äussern, kann nicht durch mächtige Lobbygruppen wie pro familia verboten werden.»
Gericht setzt sich dafür ein
Schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in seinem Urteil 2022 festgehalten, dass die «Versammlungsfreiheit … für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend ist». Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigen die Richter: «Aus der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit folgt das Recht der Grundrechtsträger, insbesondere des Veranstalters, selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen.» Eine klare Absage erteilt das Gericht dem Verbot von Meinungen: «Erst recht ausgeschlossen sind Verbote zu dem Zweck, bestimmte Meinungsäußerungen ihres Inhalts wegen zu unterbinden.»
Die Stadt Pforzheim hat keine Möglichkeit mehr gegen den Beschluss vorzugehen und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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Datum: 29.06.2023
Quelle:
ADF International