Sterbehilfe in Deutschland

Palliativmediziner: «Niemand muss verrecken»

Das Bundesverfassungsgericht könnte noch in diesem Jahr ein Gesetz kippen, das eine organisierte Sterbehilfe verbietet. Der Palliativmediziner Thomas Sitte warnt vor einer Liberalisierung. Er ist überzeugt: «So gut wie jedes Leid kann gelindert werden. Wer für die Suizidbeihilfe wirbt, spielt mit der Angst der Menschen.»
Thomas Sitte

Herr Sitte, im Oktober vor fünf Jahren nahm sich der ehemalige MDR-Intendant Udo Reiter das Leben. In seinem Abschiedsbrief begründete er seinen Suizid damit, dass er seine Kräfte schwinden sehe und nicht als Pflegefall enden wolle. Was dachten Sie, als Sie von Reiters Tod erfuhren?
Thomas Sitte:
Ich fühlte mich schuldig. Denn drei Wochen vorher sass ich mit ihm gemeinsam auf einem Podium bei einer Veranstaltung zum Thema Suizidbeihilfe. Ich war damals wie heute auch gegen die geschäftsmässige Beihilfe zur Selbsttötung. Reiter sagte, es sei unwürdig, sich zu erschiessen, nicht zumutbar. Ich entgegnete, dass sich mein Grossvater und mein Bruder auch erschossen haben und dass ich einen Suizid mit Medikamenten nicht als würdigere Todesart empfinde. Obwohl ich beides natürlich nicht gutheisse. Drei Wochen später war Udo Reiter tot. Er hatte sich erschossen.

Das klingt, als könnten Sie seinen Suizid nachvollziehen.
Es ist seine Entscheidung gewesen. Sie kam mir damals allerdings ein wenig vor wie ein Signal in der Diskussion. So nach dem Motto: Schaut her, so unwürdig muss ich sterben.

Sein Tod fiel mitten in die Debatte um eine neue Sterbehilferegelung. Ein Gesetz, das Suizidbeihilfe verbietet, wurde 2015 verabschiedet. Reiter stand auf der Seite der Gegner, die sagten: «Mein Tod gehört mir!» Was haben Sie gegen diese Haltung?
Ich habe nichts gegen den Satz: «Mein Tod gehört mir!», wenn man dieser Meinung ist. Ich finde aber: Der Staat soll sich nicht zu viel einmischen. Der Tod gehört jedem Einzelnen. Ich kann niemanden dazu zwingen, gesund zu leben. Ich kann niemanden dazu zwingen, sich behandeln zu lassen. Wenn ein Zeuge Jehovas keine Bluttransfusion möchte, dann ist das sein Recht. Ich würde auch den Suizid oder die Beihilfe dazu nicht komplett verbieten. Was die wenigsten wissen: Suizidbeihilfe ist in Deutschland sogar legal. Viele Medikamente, die zum Tod führen können, sind in Apotheken erhältlich. In Deutschland wird gezielt von bestimmten Kräften der Eindruck erweckt, alles sei verboten und man müsse in die Schweiz reisen. Das ist völliger Blödsinn.

Dennoch sind Sie gegen eine organisierte Suizidbeihilfe...
Wir müssen verhindern, dass Menschen sich den Entschluss, eine Selbsttötung zu begehen, zu leicht machen. Egal, in welche Länder Sie schauen, die Zahlen der sogenannten Brutalsuizide, also durch Erschiessen oder Vergiften etwa, werden durch eine organisierte Beihilfe nicht geringer. Aber die Zahl der Selbsttötungen insgesamt nimmt zu.

Sie sprechen davon, dass eine Lobby gezielt Angst schüre, um eine Liberalisierung der Gesetze herbeizuführen. Was und wen meinen Sie damit?
Es gibt da einerseits das sogenannte Right-to-Die-Movement, das gezielt Lobbyarbeit für das Thema macht. Andererseits gibt es Einzelpersonen, die eine geschäftsmässige Suizidbeihilfe unterstützten – oft einfach, weil sie schlecht informiert sind. Nehmen Sie Peter Hintze...

... den an Krebs erkrankten und 2016 verstorbenen CDU-Politiker und evangelischen Pastor.
Er sprach immer öffentlich vom Qualtod. Von einem stinkenden Tumor, der einem Patienten aus dem Hals wächst. Von unerträglichen, nicht behandelbaren Schmerzen und von grausamem Ersticken. Ich sage Ihnen: Nichts ist medizinisch leichter als Atemnot zu lindern. Man muss nur wissen, wie man es macht. Schmerzen kann man sowieso in den Griff bekommen. 99,999 Prozent dieser ganzen genannten Fälle können wir so behandeln, dass das Leid erträglich wird. Nur leider fehlt in manchen Krankenhäusern das Handwerkszeug dafür und auch das Wissen. Und auch in der Bevölkerung: Über die Möglichkeiten der Palliativmedizin klärt niemand auf. Wenn alle wüssten, was wir echten Experten wissen, bräuchte es keine Debatte um Sterbehilfe. Aber die Realität ist: Im Jahr sterben in Deutschland 900'000 Menschen. Und ein grosser Anteil von ihnen leidet massiv.

Und dann kommen Sie als Palliativmediziner und greifen ein?
Hoffentlich. Vor nicht langer Zeit hatte ich einen Patienten, der kam zu mir ins Krankenhaus und wollte eigentlich nur eine Spritze haben, damit er sterben kann. Er hatte unerträgliche Schmerzen, seit Monaten zunehmend, und wurde in den letzten zwei Wochen in einem Krankenhaus der Maximalversorgung behandelt. Und das sogar unter dem Label Palliativversorgung. Ich habe keine zehn Minuten gebraucht, da waren seine Schmerzen weg. Seine erste Frage war: Wieso haben die das denn nicht vorher gemacht? Sein Sterbewunsch verschwand dennoch nicht. Er hatte einfach zu lange gelitten. Er hat Wasser und Nahrung verweigert – und ist einige Tage später dadurch gestorben. Ich kenne viele solcher Fälle und leider haben sie gemeinsam, dass ich viel zu spät dazugerufen wurde. Fälle wie dieser zeigen auch: Niemand muss verrecken.

Es fehlt offenbar nicht nur an Aufklärung, sondern auch an Fachpersonal in Krankenhäusern.
Zum einen sorgt die Sterbehilfelobby dafür, dass auch Ärzte in Sorge sind: Es wird der Eindruck erweckt, wer am Ende des Lebens eines Patienten nicht vorsichtig ist, der macht sich wegen Sterbehilfe strafbar. Dabei zeigt das aktuelle Urteil vom Bundesgerichtshof, dass viel mehr beim Sterben Zulassen erlaubt ist, als die meisten wissen. Und: Das Wissen um die Möglichkeiten der Leidenslinderung ohne ein wesentliches Risiko der Lebensverkürzung ist noch nicht so lange vorhanden. Es dauert eben immer zwei bis drei Jahrzehnte, bis sich in der Ärzteschaft Methoden etabliert haben.

Was raten Sie Patienten oder Angehörigen von Patienten, die in einer solchen Situation sind?
Sie sollen jemanden fragen, der sich auskennt. Und wenn dieser Experte sagt, man könne nichts tun, dann ist es wahrscheinlich jemand, der sich nicht gut auskennt. Gut informiert sind in der Regel die Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. In Krankenhäusern ist der Zugang zu einer angemessenen Behandlung tendenziell schwieriger als zu Hause, weil da so viele verschiedene Ärzte und Pfleger beteiligt sind, auch wegen der Schichtwechsel.

Wieso weiss davon kaum jemand?
Viele meiner Kollegen, die gut arbeiten, haben kein Interesse daran, auch noch Lobbyarbeit zu machen. Ich finde, da sollten diejenigen ins Feld kommen, die ein ethisches Interesse daran haben, dass das Thema bekannter wird. Die Kirchen zum Beispiel. Stellen Sie sich vor, in allen Kirchgemeinden lägen Informationen zur Palliativmedizin aus. Da könnte doch eine ziemlich grosse Anzahl von Menschen erreicht werden.

Wo Sie die Kirchen ansprechen ... auch in ihren Reihen gibt es Befürworter einer organisierten Suizidbeihilfe. Etwa Anne Schneider, die Ehefrau des ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider.
Anne Schneider war in ihrem Urteil fehlgeleitet. Sie ist eine der vielen, die sich haben verunsichern lassen. Ich habe den Kontakt zu ihr gesucht, als sie ihre Meinung öffentlich machte, und sie hat selbst zugegeben, dass sie vieles nicht gewusst hat. Auch zu der Frage, was in Deutschland legal möglich ist und was nicht.

Der Suizid scheint für Sie ein nachvollziehbarer Ausweg aus Leid zu sein. Warum dann nicht einen Schritt weiter gehen und die Sterbenden von einem Experten begleiten lassen, der im Zweifel verhindern kann, dass etwas schiefgeht?
Brutalsuizide und Suizidbeihilfe stehen in keinem Zusammenhang. Es erschiessen oder vergiften sich nicht deshalb weniger Menschen, weil eine organisierte Sterbehilfe erlaubt ist. Das ist eine Lüge der Sterbehilfelobby. In der Schweiz gibt es viel mehr Suizide als in Deutschland. Die Menschen, die sich selbst das Leben nehmen, sind andere als jene, die organisierte Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Es ist wirklich erschreckend: In Ländern, die organisierte Suizidbeihilfe einführen, steigen sogar auch die Zahlen der Brutalsuizide. Und: Suizide bei Palliativpatienten sind extrem selten – viel seltener als in der Normalbevölkerung. Dabei hätten sie, wenn sie sich wirklich etwas antun wollten, genug Medikamente dazu zur Verfügung.

Kann das nicht zu noch grösserem Leid führen, wenn derjenige das Mittel falsch anwendet?
Da sind wir an einem spannenden Punkt: Todsicher ist die Sache nämlich nur dann, wenn der Arzt Sie tötet. Suizidassistenz kann fehlschlagen. Wenn Sie also die Gesetze mit diesem Argument so öffnen, dass Beihilfe legal ist, dann müssten Sie konsequenterweise auch die Tötung auf Verlangen legalisieren.

Sie sagen, Sie würden einen Patienten bei schlimmem Leid mild narkotisieren, sodass er schläft. Sie sagen, Sie würden es sogar ihm überlassen, sich mit den eigenen Medikamenten umzubringen. Warum dann nicht die Suizidassistenz?
Das ist eine reine Vorsichtsmassnahme. Ich weiss, Leiden können wir lindern. Ich weiss, die Patienten haben Angst zu leiden, und kann ihnen sagen: Das müssen Sie nicht. Und ich habe Sorge, dass wir mit der legalen geschäftsmässigen Beihilfe eine Grenze überschreiten, die den Suizid zum Normalfall erklärt. Denn es ist völlig klar: Wenn ich die Suizidhandlung erleichtere oder sogar das anbiete, was die Patienten eigentlich wollen, nämlich, dass ich sie töte, dann wird die Nachfrage steigen.

Ist es in Ihren Augen eine christliche Haltung, die geschäftsmässige Suizidbeihilfe abzulehnen?
Es ist definitiv eine christliche Haltung, aber sie ist nicht exklusiv christlich. Ich denke, andere Religionen, auch Agnostiker, sehen es genauso.

Es gibt Christen, die das anders sehen. Anne Schneider und Peter Hintze haben Sie bereits genannt.
Aus der Bibel heraus anders zu argumentieren, halte ich für sehr schwierig. Aus christlicher Sicht ist uns das Leben gegeben. Und das bedeutet nicht, dass es – so wie Anne Schneider sagt – ein Geschenk ist, das ich zurückgeben kann. Wenn ich ein ganz tolles Geschenk von jemandem bekomme, dann ist es doch eine arge Beleidigung für den Schenker, wenn ich es ihm irgendwann wiedergebe. Es beleidigt den Schöpfer. Ich habe aber auch in all der Zeit, in der ich jetzt als Palliativmediziner arbeite, keinen Fall erlebt, wo das nötig gewesen wäre.

Bisher haben wir nur die Patienten in den Blick genommen, die Angst haben vor Schmerzen oder vor qualvollem Ersticken, also körperlichen Symptomen. Was ist mit denen, die sich davor fürchten, ihre Unabhängigkeit zu verlieren oder sogar ihre Würde, weil sie gepflegt, gewaschen, gefüttert werden müssten – und deshalb einen assistierten Suizid wünschen? Was sagen Sie denen?
Das sind für mich die schwierigsten Diagnosen. Es ist wirklich schwer, solchen Menschen Alternativen aufzuzeigen, um weiterzuleben. Wenn mir ein solcher Patient sagt, dass er so nicht leben möchte, dann akzeptiere ich das. Dennoch würde ich ihn nicht töten. Einerseits können die meisten Patienten es noch selbst tun, wenn sie es wirklich wollen. Andererseits ist es bei extrem Pflegebedürftigen ein Leichtes, den Tod schnell herbeizuführen, etwa, indem man die Lebenserhaltung nicht fortsetzt. Nehmen Sie einen Menschen wie Stephen Hawking, der für die Tötung auf Verlangen geworben hat...

Der weltbekannte Astrophysiker litt unter ALS und starb im Jahr 2018.
Der braucht doch keine Suizidbeihilfe und keine Tötung auf Verlangen, er muss nur sagen, dass er nicht mehr behandelt werden will, und er stirbt. Und wenn er sich vor dem Ersticken gefürchtet hätte, dann wäre hoffentlich ein Palliativmediziner dagewesen, der ihm ein Medikament gibt, dass die Atemnot lindert. In Deutschland darf niemand dazu gezwungen werden, eine Behandlung fortzuführen.

Sie sprechen jetzt von Patienten, die ihre Entscheidung noch eigenmächtig treffen und sie kommunizieren können. Was ist mit Demenzkranken zum Beispiel?
Vor so einer Krankheit haben die meisten Menschen Angst. Helfen wir einem solchen Patienten aber beim Sterben, dann ist das keine Beihilfe mehr, sondern eine Tötung ohne Verlangen. Denn jemand, der schwer dement ist, fragt nicht nach Suizidbeihilfe. Ich stelle mir Dementwerden sehr unangenehm vor – aber dement sein? Wer einmal so schwer erkrankt ist, hat im Grunde kein Problem mehr, weil er nicht merkt, wie es ihm geht. Wollen wir Dementen ohne sichtbaren Leidensdruck das Lebensrecht absprechen? Wollen wir schwerst-mehrfachbehinderten Menschen oder solchen mit Down-Syndrom das Lebensrecht absprechen? Da sind Sie mitten in der Lebenswertdiskussion angekommen. Meine ethische, christliche und medizinische Überzeugung ist: Wir dürfen kein Leben medizinisch verlängern, wenn der Patient nicht einwilligt. Und es reicht nicht aus, dass dieser Patient einmal zu irgendeinem Zeitpunkt seines Lebens gesagt hat, dass er das nicht will, sondern wir müssen jeden Tag neu danach fragen, was der Wille des Patienten in diesem Moment ist.

Jeder vierte Sterbende in Deutschland hat den Wunsch nach Lebensverkürzung. 77 Prozent der Deutschen befürworten passive Sterbehilfe, 62 Prozent sogar die aktive Sterbehilfe. Die Deutschen sind sich offenbar sicher, was sie wollen...
Nein, das sind sie nicht. Denn sie haben keine Ahnung von den Möglichkeiten der Palliativmedizin und der aktuellen Gesetzeslage – wissen also nicht, was tatsächlich geht. Und zweitens können viele der Befragten aktive und passive «Sterbehilfe» gar nicht unterscheiden. Wir als Palliativstiftung haben auch Umfragen dazu gemacht, die klar gezeigt haben: Das Wissen geht völlig durcheinander.

Sie haben andernorts von einem «Trend zur Euthanasie» gesprochen. Haben wir in einigen Jahren die legale aktive Sterbehilfe in Deutschland?
Ich gehe davon aus, dass wir diesen Trend verzögern, aber nicht verhindern können. Die Masse der Menschen ist schlicht zu schlecht informiert. Und die Versprechen der Befürworter klingen einfach zu schön.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich gerade mit den Klagen von Ärzten, Patienten und Vereinen gegen das aktuelle Verbot der geschäftsmässigen Suizidbeihilfe. Verstehen Sie die Ärzte, die Rechtssicherheit einfordern?
Rechtssicherheit für eine Tat gibt es immer erst nach einer Urteilsverkündung. Ein Ermittlungsverfahren kann immer auf einen Arzt zukommen, wenn ihm jemand ans Leder will. Für eine Verurteilung – die es übrigens in Deutschland noch nie gab – müssten Mediziner derzeit drei Tatbestände erfüllen: Sie müssen Beihilfe zur Selbsttötung geleistet haben, wie die beiden jetzt im Fall vor dem Bundesgerichtshof. Sie müssen es geschäftsmässig getan haben und es muss eine Absicht zur Wiederholung und eine Absicht zur Förderung der Suizidbeihilfe erkenntlich sein. Wenn das alles vorliegt, entscheiden Richter. Menschen, die im Einzelfall bei der Selbsttötung Beihilfe leisten, sind von der Strafe ausgeschlossen. Wer anderes behauptet, schürt Ängste.

Zum Originalartikel auf PRO:
PRO Medienmagazin

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Datum: 10.09.2019
Autor: Anna Lutz
Quelle: PRO Medienmagazin / www.pro-medienmagazin.de

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