Freispruch für christliches Ehepaar in Pakistan
Die Eheleute sassen sieben Jahre in Erwartung der Todesstrafe hinter Gittern: Ein Richter in der Stadt Toba Tek Singh (Provinz Punjab) hatte am 4. April 2014 wegen des Vorwurfs der Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed und der Verunglimpfung des Koran die Todesstrafe verhängt. Sie sollen am 18. Juli 2013 SMS-Mitteilungen, die den Propheten Mohammed und den Koran verunglimpfen, an den muslimischen Geistlichen Mohammed Hussain verschickt haben.
Nicht des Lesens und Schreibens mächtig
Der inzwischen 50-jährige Shafqat Emmanuel war seit einem Unfall im Jahr 2004 ab der Hüfte gelähmt und mit dem Rollstuhl mobil. Der Hausmeister sei kaum des Lesens und Schreibens mächtig, argumentierte sein Verteidiger. Seine Frau Shagufta arbeitete als Putzfrau. Das Paar hat vier Kinder im Alter zwischen zwölf und 20 Jahren.
Die SMS-Mitteilungen gingen vom Mobiltelefon der Frau aus, das sie einen Monat zuvor verloren hatte. Beobachter hielten es für möglich, dass jemand die in gutem Urdu – der Amtssprache – verfassten Botschaften gesendet hat, um dem Ehepaar zu schaden. Die beiden Verurteilten können aber nicht Urdu schreiben. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) benannte die Eheleute zusammen mit der Evangelischen Nachrichtenagentur idea im Mai 2014 zu Gefangenen des Monats.
Offizielle Kritik an Blasphemie-Gesetzen
Mehr als 30 Menschen sitzen zurzeit wegen Blasphemie in pakistanischen Todeszellen. Bisher wurde kein wegen Blasphemie Verurteilter vom Staat hingerichtet. Allerdings gehen verschiedene Quellen von über 75 (seit 1987) aussergerichtlich Getöteten aus. Die zitierte EU-Resolution erwähnt den diesbezüglichen Lynchmord an dem muslimischen Studenten Mashal Khan – angeblich ein Ahmadiyya-Moslem – im April 2017. Ahmadiyya-Muslime werden in Pakistan besonders häufig Opfer religiös motivierter Gewalt und der Blasphemie beschuldigt.
Im April dieses Jahres kritisierte das Europäische Parlament in einer Resolution Pakistan wegen seines Umgangs mit religiösen Minderheiten, insbesondere die Instrumentalisierung der drakonischen Blasphemie-Gesetze. Es forderte die sofortige und bedingungslose Aufhebung des skandalösen Urteils gegen Emmanuel und Kausar. «Der Fall zeigt, dass internationale Appelle ihre Wirkung nicht verfehlen. Wir fühlen uns ermutigt, weiter energisch für die unschuldig wegen Blasphemie Inhaftierten einzutreten», sagt Michaela Koller, Referentin für Religionsfreiheit in der IGFM.
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Datum: 08.06.2021
Quelle: IGFM