UK-Gericht weist Klage gegen Abtreibungsgesetz ab
Sie hatte mit ihrer Klage einen Präzedenzfall geschaffen: Heidi Crowter, die mit Trisomie 21 geboren wurde, verklagte Anfang 2020 die britische Regierung wegen eines Gesetzes, das es Schwangeren erlaubt, bis zur Geburt abzutreiben, wenn das Ungeborene unter einer «ernsthaften Behinderung» wie Downsyndrom, Lippenspalte oder Klumpfuss leide. Dies sei schlichtweg diskriminierend, erklärte die heute 26-Jährige ihre Klage, da es ihrem Leben mit einer «ernsthaften Behinderung» einen geringeren Wert gäbe als dem anderer Menschen.
«Ich fühle mich diskriminiert»
«Die Regierung denkt vielleicht nicht, dass sie mich diskriminiert, aber ich sage euch, ich fühle mich diskriminiert», erklärte sie in der vergangenen Woche vor dem Gerichtsgebäude. Hier war die Klage kurz zuvor abgewiesen worden. Dies mache sie sehr traurig, erklärte Crowter, die von einem weiteren Jungen mit Downsyndrom sowie der 33-jährigen Maire Lea-Wilson unterstützt wurde, deren Sohn ebenfalls Trisomie 21 hat.
«Dies ist ein sehr trauriger Tag, aber ich werde weiter kämpfen», erklärte Heidi Crowter. «Als [William] Wilberforce das Gesetz zur Skalverei ändern wollte, gab er nicht auf, auch wenn die Dinge nicht immer so liefen, wie er es sich wünschte. Und wenn es hart wurde, machte er trotzdem weiter. Ich werde dasselbe tun, weil ich eine Veränderung sehen möchte in dem Gesetz, damit Babies wie ich nicht mehr bis zur Geburt abgetrieben werden, denn das ist schlichtweg Diskriminierung.»
Berufung angekündigt
Auf der Spendenseite für die Klage, auf der bereits mehr als 120'000 von den angepeilten 134'000 Pfund zusammengekommen sind, schrieb das Team von Crowter am 23. September, dass sie jetzt mit der Klage vor das Berufungsgericht ziehen werden.Zum Thema:
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Datum: 01.10.2021
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / CBN News