Einspruch zurückgewiesen

Weiterhin keine Taufen im Genfersee

Taufen im Genfersee
Die Klage zweier evangelischer Kirchen gegen das Tauf-Verbot des Kantons Genf im Genfersee wurde überraschend abgewiesen.

Die Beschwerde von zwei evangelischen Freikirchen war erfolglos. Die Verwaltungskammer des Genfer Gerichtshofs wies die Klage der Christen am Dienstag, 10. Januar ab, wie der Nachrichtendienst «Evangeliques.info» berichtet. Der Kanton Genf musste damit nicht positiv auf die Anfragen für Taufen an den öffentlichen Stränden des Genfersees reagieren, die für den 3. Juli 2022 geplant waren. Die Richter begründeten dies insbesondere mit der «Weigerung der Gesuchsteller, die Erklärung zu unterzeichnen, die darauf abzielt, die Grundrechte zu respektieren, die in der Verordnung des Gesetzes über die Laizität enthalten sind».

Laizitätsgesetz gegen Religionsfreiheit?

Das Gesetz über die Laizität des Staates (LLE), das nach der Volksabstimmung 2019 im Kanton Genf Jahr 2020 in Kraft trat, schreibt unter anderem die Anerkennung des «Vorrangs der Schweizer Rechtsordnung vor jeder religiösen Verpflichtung, die ihr zuwiderläuft» vor. Konkret bedeutet dies, dass es ohne die Unterzeichnung dieses Textes keine Beziehung zum Staat geben kann.

Das LLE wird aber in der Praxis so angewandt, dass religiöse Veranstaltungen auf öffentlichem Raum nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Die beiden evangelischen Kirchen hatten somit zwar die Möglichkeit, die Durchführung einer kultischen Veranstaltung im öffentlichen Raum zu beantragen, die Genehmigung hätte aber wenige Chancen gehabt.

Anfang Juli 2022 hatten das Réseau évangélique suisse (RES) und seine Genfer Kantonalsektion ihr Unverständnis und ihre Solidarität mit den beiden Kirchen zum Ausdruck gebracht. Die Ausübung der Religionsfreiheit, einschliesslich der Freiheit, den Glauben gemeinsam und in der Öffentlichkeit zu bekunden, sei ein Grundrecht. Ihre Ausübung dürfe nicht von einem staatlichen Registrierungsverfahren abhängig gemacht werden, fordert die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA), die ebenfalls einen Bericht an den in Genf ansässigen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gesandt hatte.

Vors Bundesgericht?

Die beiden Kirchen haben nun die Möglichkeit, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Im Januar 2022 hatte dieselbe Instanz festgehalten, dass das LLE in Genf «gegen die Religionsfreiheit verstösst». Vier Monate später bestätigte das Bundesgericht diese Position in einem Urteil.

Datum: 14.01.2023
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Evangeliques.info

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